Garantiebedingungen

Sehr verehrte Kunden,

Sie haben sich für ein Markenprodukt von Betten-Star entschieden. Wir beglückwünschen Sie zu diesem Kauf und danken Ihnen für Ihr Vertrauen.
Unsere Produkte zeichnen sich durch einen hohen Nutzwert für den Anwender aus, eine lange Lebensdauer, die Verwendung von Rohstoffen höchster Qualität und eine Fertigungstechnik, die besten handwerklichen Ansprüchen genügt.

Zur Vermeidung von Schäden und zur Verlängerung der Lebensdauer empfehlen wir, unsere Hinweise für Gebrauch und Pflege der jeweiligen Produkte zu beachten.

Das garantieren wir Ihnen:

  • Auf Betten Star Matratzen, Tellerrahmen und Nackenstützkissen gilt die gesetzliche Gewährleistung von bis zu zwei Jahren. Darüber hinaus gewährt Betten Star eine Garantie von weiteren 3 Jahren. Auf Matratzenbezüge, -Griffe und motorische Antriebe gilt die gesetzliche Gewährleistung von bis zu zwei Jahren.
  • Bei Matratzen gilt unsere Garantie nur, wenn diese zusammen mit einem passenden Unterfedersystem aus unserem Programm oder - glaubhaft nachgewiesen - mit einem in Funktion und Bauart vergleichbarem fremden Produkt verwendet wurde.
  • Ausgenommen von jeder Garantie sind Mängel, die aus unsachgemäßer Behandlung, Zweckentfremdung oder natürlicher Abnutzung herrühren, sowie Verfärbung des Schaums durch Lichteinfluß. Auch für Folgeschäden haften wir nicht.
  • Der Anspruch auf Garantie wird durch den Verkaufsbeleg nachgewiesen und regelt sich nach den hiesigen Garantiebedingungen.
  • Wir beheben Schäden innerhalb der Garantiefrist durch Reparatur oder Austausch. Ist dies bei einem bestimmten Modell nicht möglich, liefern wir vergleichbaren Ersatz. Durch unsere Garantieleistung wird die Garantiezeit des gekauften Produktes nicht unterbrochen, es beginnt auch keine neue Garantiezeit.
  • Sollte eine Beanstandung unberechtigt sein, berechnet Betten-Star eine Kostenpauschale i. H. v. 25,- € für die Begutachtung vor Ort.
  • Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung wird bei Produkten mit erweitertem Garantiezeitraum die Nutzungsdauer berücksichtigt. Pro Jahr ab Kaufdatum wird ein Selbstkostenanteil von 1/6 der Teilekosten berücksichtigt. Versand-, Transport- und Montagekosten, die nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung entstehen, werden berechnet. Unsere Garantieleistungen sind für Sie in den ersten zwei Jahren nach Kauf kostenfrei.